BRANDENBURG WILL MEHR WOLFSABSCHÜSSE
18. März 2025
Brandenburg startet Bundesratsinitiative für besseres Wolfsmanagement / Regulierung Wolfsbestand vorgesehen
Die geplante Bundesratsinitiative der Brandenburger Landesregierung zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist ein massiver Rückschritt für den Artenschutz. Studien belegen, dass eine pauschale Quotenjagd auf Wölfe die Population erheblich destabilisieren und langfristig sogar zur Wiederausrottung führen kann. Trotz dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse will Brandenburg mit seiner Initiative die Tür für eine willkürliche und desaströse Bestandsregulierung öffnen – mit gravierenden Folgen für die natürliche Dynamik der Wolfsbestände und den Erhaltungszustand der Art.
STAND DER DINGE ZUR BERNER KONVENTION
18. Februar 2025
Liebe Natur- und Artenschützer, liebe Tierschützer,
Am 18.02.2025 wurde der offene Brief an die Bundesumweltministerin veröffentlicht.
Gern könnt ihr diesen an Freunde, Bekannte und Mitstreiter weiterleiten.
Am 17.02.2025 wurde bekannt, dass der EuGH die Klage mehrerer Naturschutzorganisationen gegen den EU-Rat und die EU-Kommission angenommen hat. Diese gute und spannende Nachricht möchten wir mit euch teilen.
Hoffen wir, dass der EuGH auch in diesem Fall im Sinne der Wölfe entscheidet.
WICHTIG!!!
Stand der Dinge in der Uckermark
12. Januar 2025 :
Die Allianz Wolf Brandenburg gemeinsam mit dem Wolfspodcast erneut in der Uckermark unterwegs
Nachdem wir als Allianz Wolf Brandenburg bereits im März des letzten Jahres 2024 in die Uckermark fuhren, um die Ursachen der folgeschweren Rissereignisse vom 05.März 2024– ein polizeilicher Großeinsatz mit Hubschraubern, Sperrung der Bahngleise und Einstellung des Zugverkehrs Berlin-Stralsund- bei der Lehrschäferei Friedrichsfelde mit eigenen Augen genauer unter Lupe zu nehmen, waren es nun zwei Ereignisse, die uns gleich nach Jahresbeginn Anlass gaben, in die Uckermark nach Friedrichsfelde bei Angermünde zurückzukehren.
Im März des Jahres 2024 mussten wir auf der Weide der Lehrschäferei Friedrichsfelde des Jens Kath in der Nähe des Bahnhofs Wilmersdorf (Angermünde) feststellen, dass der Herdenschutz der Schäferei nicht dem Mindeststandard des Landes Brandenburg entsprach, der eine Mindesthöhe von 90 cm für mobile Netzzäune verlangt.
Die offensichtlich älteren, nicht ausreichend gespannten mobilen Netzzäune auf der Weide in der Nähe des Bahnhofs Wilmersdorf waren nicht höher als 80 cm. Teilweise lag die Höhe der Zaunnetze nur bei 60 cm -70 cm. Besonders gravierend waren hier jedoch einige teilweise bis zu 70 cm lange verschleißbedingte Löcher im Zaun.
Auffällig ist hierbei, dass dieses Rissereignis vom 05. März 2024 in der Rissstatistik des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) als mit wolfsabweisendem Herdenschutz geführt.
Laut eines Zeitungsartikels in der Märkischen Oderzeitung (MOZ) vom 10. November 2024 sei es am 04. und 05. November 2024 erneut zu Wolfsangriffen auf die Schafe des Jens Kath gekommen, durch die sich der Landwirt in seiner Existenz bedroht sehe.
Jens Kath berichtet hier, dass er aufgrund der Wolfsübergriffe im März 2024 mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, wie Elektrozäunen und Herdenschutzhunden, aufgerüstet habe.
„Doch das schrecke die Wölfe offensichtlich immer weniger ab, sie sprängen mühelos auch über 120 cm hohe Zäune.“ Von Blutrausch der Wölfe und dem qualvollen Leid der Schafe ist hier die Rede.
Auch sei aufgrund der Wolfsübergriffe der Sinn seiner Arbeit und gar die Nachfolge des Familienbetriebs infrage gestellt. Jens Kath sei frustriert.
„Wie könne eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf gelingen, ohne Existenzen zu bedrohen?“- fragt Jens Kath.
Am 07. Januar 2025 haben wir dann wieder aus der MOZ erfahren müssen, dass seit dem 25. November 2024 eine „Wolfsentnahme“ bei Angermünde laufe, ein Wolf aus dem Golzower Rudel habe innerhalb von vier Wochen zweimal den durch das Landesumweltamt empfohlenen Herdenschutz überwunden. Dazu kämen noch vier weitere Fälle, in denen durch den Wolf der Mindestschutz von Weidetieren überwunden worden sei. Eine solche Entnahme werde durch einen örtlichen Jäger durchgeführt und laufe zwischen acht bis zwölf Wochen.
Die Allianz Wolf Brandenburg beantragte noch am 08. Januar 2025 bei dem LfU als der zuständigen Behörde, die die „Entnahmegenehmigung“ für das Golzower Rudel erlassen hat, nach dem Umweltinformationsgesetz (§ 3 Abs. 1 UIG) die unverzügliche Mitteilung der Genehmigung.
Die Informationen über die genehmigte Tötung sollte gemäß § 3 Abs. 3 UIG eigentlich unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle, da es sich um eine befristete Genehmigung der Tötung einer nach der Flora-und-Fauna-Habitatrichtlinie-Richtlinie der EU 1992 (Nr. 92/43/EWG) in Anhang IV a, dem Washingtoner Artenschutzabkommen in Anhang II und noch nach der Berner Konvention in Anhang II streng geschützten Art handelt.
Sollte sich nämlich die Rechtswidrigkeit der „Entnahmegenehmigung“ nach rechtlicher Prüfung ergeben, und einer oder gar mehrere Wölfe zwischenzeitlich getötet werden, wäre die Tötung nach §§ 44 Abs. 1 Nr. 1, 71 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) strafbar.
Das zweite Ereignis, das sogenannte „Wolfs-hearing“, erfolgte noch am selben Tag, dem 08. Januar 2025.
Bei der Veranstaltung unter dem sprachlich verunglückten Namen im Plenarsaal in Prenzlau war die Kreisverwaltung, der Landkreis Uckermark, vertreten durch die Landrätin Karina Dörk (CDU), der neue Staatssekretär des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Gregor Beyer (FDP), Vertreter des Landesumweltamtes, Vertreter der Landwirtschaft, als auch Jens Kath als Jäger und Landwirt anwesend, der über die aktuelle Praxis der Wolfsentnahme referierte.
Die Allianz Wolf Brandenburg und Sabine Sebald -Der Wolfspodcast- haben sich daraufhin am Sonntag dem 12. Januar 2025 gemeinsam auf den Weg in Uckermark gemacht, um die Lage dort selbst in Augenschein zu nehmen.
Wir wollten überprüfen, ob die Lehrschäferei Friedrichsfelde des Jens Kath tatsächlich nach den verheerenden Auswirkungen der Übergriffe auf ca. 600 Schafe im März 2024 mit Schutzmaßnahmen, Elektrozäunen und Herdenschutzhunden aufgerüstet hatte, so wie am 10. November 2024 in der MOZ von ihm vorgetragen wurde.
Da wir die Weide der Lehrschäferei nicht mehr an ihrem ursprünglichen Platz in der Nähe des Bahnhofs Wilmersdorf (Angermünde) auffanden, entschlossen wir uns spontan, Jens Kath aufzusuchen.
Obwohl wir unangemeldet kamen, wurden wir freundlich empfangen und ins Haus gebeten.
In dem dann geführten Gespräch, dass Sabine Sebald aufzeichnen dürfte, übernahm der Schäfer und Jäger jedoch schnell die Führung.
Er erzählte, dass die Wölfe vorallem bei den Hobbytierhaltern, die ihre Tiere nicht hinreichend schützten, und den ASP -Schutzzäunen gelernt hätten, auch 120 cm hohe Zäune zu überwinden und man die Problemwölfe auch nicht mit Hilfe von Hobbyjägern entnehmen könne, sondern andere effektivere Maßnahmen ergreifen müsse. Man habe viel zu lange gewartet.
Ein früheres Eingreifen sei erforderlich gewesen.
Er habe nach den Wolfsangriffen im März 2024 neue 90 cm hohe Elektrozäune angeschafft, die er täglich kontrolliere. Herdenschutzhunde habe er nicht, dies sei zu aufwändig und verantwortungsvoll, er habe auch zu viele Schafe und benötige daher sehr viele Hunde für einen effektiven Schutz, was nicht umsetzbar sei.
In dem Artikel der Märkischen-Oderzeitung (MOZ) vom 10. November 2024 hieß es hingegen, er habe Herdenschutzhunde angeschafft.
Auf die Nachfrage, ob er nicht die Anzahl der Nutztiere reduzieren wolle, antwortete er, dass durch eine Reduzierung seine ohnehin gefährdete wirtschaftliche Existenz nicht mehr gewährleistet sei.
Nachdem wir uns aus dem Hause Kath verabschiedeten, machten wir uns auf den Weg zur nahe gelegenen Autobahn, um die Weide mit den ca. 500 Schafen im Hinblick auf wolfsabweisenden Herdenschutz anzusehen.
Mit einem einfachen Strommessgerät und Zollstock ausgerüstet, fiel uns auch bereits ohne Messung ins Auge, dass keineswegs neue Zaunnetze angeschafft wurden, sondern es sich bei den mobilen Zäunen immer noch um die alten, teilweise verschlissenen Zäune handelte, die wir bereits im März 2024 in Wilmersdorf (Angermünde) vorgefunden hatten.
Es brauchte auch keinen Zollstock, um zu sehen, dass diese alten Zäune nicht höher als 80 cm waren. Teilweise war der Zaun nur 60 cm hoch, so dass wir keine Schwierigkeiten hatten, über den Zaun zu steigen.
Da die Zäune sicher auch aufgrund ihrer altersbedingten Schäden nicht mehr hinreichend straff gespannt werden konnten, sahen wir sofort auffällige Möglichkeiten, unter der lockeren unteren Litze hindurchzukriechen. Auch waren wieder Löcher im Zaun sichtbar.
Die komplette Weide konnten wir aufgrund der Örtlichkeiten dieses mal nicht ablaufen.
Die maximal gemessene Spannung betrug 2.500 Volt, wobei die unteren beiden Litzen keinen Strom führten. Die Stromversorgung mittels Solarpaneel war sicher aufgrund der Witterungsbedingungen nicht optimal.
In dem Bewusstsein der seit dem 25. November 2024 hier laufenden, von dem Landesumweltamt mit der Begründung, dass Wölfe sechsmal den Mindestschutz von Weidetieren überwunden hätten, genehmigten „Wolfsentnahme“, verlassen wir am Abend die Uckermark und die nicht wolfsabweisend geschützten ca. 500 Schafe. Wir sind sowohl um die dort ansässigen Wolfsrudel als auch um die nicht hinreichend geschützten Schafe besorgt.
Rechtliche Hintergründe einer „Entnahmegenehmigung“ von streng geschützten Wölfen nach der sogenannten Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf (Brandenburgische Wolfsverordnung - BbgWolfV) vom 29. August 2022:
Die rechtliche Prüfung der aktuellen Wolfsverordnung Brandenburg begründet Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verordnung.
Gemäß Artikel (Art.) 16 Abs. 1 Buchstabe b) der FFH-Richtlinie 92/43 und § 45 Abs. 7 BNatSchG kann es nur in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, vom strengen Schutz des Wolfes nach Art. 12 der FFH-Richtlinie 92/43 abzuweichen und das Töten einzelner Tiere zuzulassen, um beispielsweise ernste Schäden in der Tierhaltung zu verhindern.
Wenn man sich den Leitfaden zur Habitat-Richtlinie zum strengen Schutz von Arten von gemeinschaftlichem Interesse der Europäischen Kommission vom 12. Oktober 2021 und den Schlussantrag der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom 18. Januar 2024 in der Rechtssache C-601/22 gegen die Tiroler Landeregierung vor dem Europäischen Gerichtshof ansieht, wird schnell klar, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausnahmefalles nach Art. 16 Abs.1 der FFH-Richtlinie praktisch nur in der Einzelfallprüfung auf der Basis eines oder sogar mehrerer Fachgutachten geprüft werden können.
Der § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG sieht zwar die Möglichkeit vor, dass die Landesregierungen Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnungen zulassen können, die Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen des eng auszulegenden Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie dürfte jedoch in der Praxis zu komplex, die jeweils im Einzelfall vorzunehmende Interessenabwägung zu individuell und die Anforderungen an die einzelnen Mitgliedsstaaten, die im Hinblick auf das Bestehen „anderweitiger zufriedenstellender Lösungen“ erforderlichen Maßnahmen und Präventionsprogramme zu entwickeln und einzuführen, zu hoch sein, um die Ausnahmemaßnahmen i.S. d. Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie vom strengen Schutz des Wolfes, und zwar jedes einzelnen Tieres, durch einen vorab festgelegten generell-abstrakten „Entnahme-Katalog“, der sich lediglich nach der Anzahl von Rissereignissen richtet (§ 5 Abs. 1 BbgWolfV), festzulegen.
Die „Entnahmeregelungen“ der BbgWolfV sind rechtswidrig.
Ausnahmen vom strengen Tötungsverbot nach vorab festgelegten allgemeinen Kriterien, wie sie §§ 5 Abs. 1, 2 BbgWolfV vorsieht, führt zu einer pauschalen Zulassung der Tötung jedes Wolfes und ganzer Rudel, ohne das diesen überhaupt ein konkreter Schaden zuzuordnen ist.
Die Generalanwältin Tamara Ćapeta stellt in ihrem Schlussantrag vom 18. Januar 2024 vor dem Europäischen Gerichtshof erneut deutlich klar, dass die in Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie vorgesehenen Ausnahmeregelungen Ausnahmemaßnahmen sind, die nicht zu einem Instrument werden sollten, mit dem das Vorkommen von Wölfen in bestimmten Gebieten verhindert wird.
Das strenge Tötungsverbot der FFH-Richtlinie soll eine Änderung von Tätigkeiten der Land-, Forst-und Fischzuchtwirtschaft zur Folge haben.
Diese Änderungen sind nicht frei von Kosten.
Bestimmte Kosten zur Ermöglichung der Rückkehr des Wolfes sind daher als mit den Zielen der Habitatrichtlinie untrennbar verbunden hinzunehmen.
Sie sind Teil des Prozesses eines Wiedererlernens, wie mit dem Wolf zu leben ist“ (Schlussantrag der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom 18. Januar 2024, S. 15)
Diese nach der FFH-Richtlinie angestrebten Ziele, mit Hilfe von staatlichen Präventionsmaßnahmen die Landwirtschaft zu verändern und zur Ermöglichung eines Zusammenlebens mit dem Wolf und anderen Beutegreifern anzupassen, wird durch die BbgWolfV vereitelt.
Im Übrigen ergibt sich die Pflicht der Landwirte, gewisse wirtschaftliche Einbußen, die mit der Rückkehr des Wolfes verbunden sind, bereits aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Aus dem Grundgesetz, Art. 14 Abs. 2 GG ergibt sich die sogenannte Sozialbindung des Eigentums, indem Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch gleichzeitig dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Die Zurückstellung von Einzelinteressen der Landwirte muss im Hinblick auf die Gemeininteressen deshalb verlangt werden.
Auch die Europäische Kommission betont in ihrem Leitfaden, dass die Tötung einer geschützten Art, insbesondere des Wolfes, auch in weiten Teilen der Gesellschaft kritisch gesehen wird, selbst wenn diese Nutztiere angreifen (Umfragen von Savanta zuletzt im November 2023, https://www.eurogroupforanimals.org/files/eurogroupforanimals/2023-11/20231129_Survey%20Report%20Large%20carnivores.pdf
Mindestens drei Viertel der Befragten stimmen zu, dass Landwirte und Menschen in ländlichen Gebieten mit Wölfen und anderen Wildtieren zusammenleben sollten, ohne ihnen etwas anzutun. Doch die Kosten dafür dürften die Landwirte nicht allein tragen. Denn 86 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, die nationalen Regierungen und die EU sollten die Landwirte unterstützen, damit sie ihre Herden tierschutzgerecht schützen können – beispielsweise mit Zäunen oder Herdenschutzhunden.
Im Übrigen sind Nutztierhalter bereits gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gesetzlich dazu verpflichtet, die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern zu schützen.
In Brandenburg werden präventive Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren gegen Wolfsübergriffe wie die Anschaffung wolfssicherer Zäune und Zubehör, von ausgebildeten Herdenschutzhunden und seit 2022 sogar die laufenden Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde, gefördert.
Agrarzahlungen.de / EU-Subventionen
Da die Lehrschäferei Friedrichsfelde im EU-Haushaltsjahr 2023 Agrarsubventionen von 280.571,93 EUR erhielt, ist eine Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz aus unserer Sicht durch die Wolfsrisse nicht unbedingt zu befürchten.
(Tip: Suche nach dem Ort ergibt die Begünstigten)
BILDER SAGEN MEHR ALS WORTE: (Weide mit ca. 500 Schafen an der Autobahn A 11 bei Friedrichsfelde bei Angermünde. Zaunhöhe max. 80 cm. Strom 2.500 Volt ???)
HIER DIE BILDER AUS MÄRZ 2024.... Es hat sich nichts verändert!
UND TROTZ ALLEM: Jens Kath macht Jagd auf einen Wolf!!! https://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20250127_1930/problemwoelfe.html
03.12.2024
Heute ist ein dunkler Tag für unsere Natur und die Geschöpfe, die sie bewohnen.
Die Berner Konvention, ein Schutzschild für wildlebende Tiere, hat den Wolf von Anhang II in Anhang III herabgestuft. Was bedeutet das für unsere Wölfe? Zunächst heißt es, dass die Wölfe jetzt bloß noch eine "geschützte" Art und keine "streng geschützte" Art mehr ist.
Die Folgen sind erschreckend:
1. Abschüsse werden einfacher:
Die rechtlichen Hürden sinken und die Gefahr für unsere Wölfe steigt dramatisch.
2. Wilderei wird zunehmen:
Die Strafen sind kaum nennenswert – ein Freifahrtschein für skrupellose Jäger und Wilderer.
3. Familienstrukturen werden zerbrochen:
Jeder geschossene Wolf hinterlässt eine Familie. Damit werden Hunger und Leid innerhalb des Rudels verursacht und das Sterben der Welpen in Kauf genommen.
4. Die Wiederausrottung ist greifbar:
Ein Albtraum, den wir nicht zulassen dürfen!
5. Der Schutz der Weidetiere wird vernachlässigt:
Mehr Risse = mehr Abschüsse. Ein Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt!
Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie! Die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter den Wölfen, doch die lauten Stimmen der Agrar-, Jagd- und Waldlobby haben gesiegt.
Aber wir geben nicht auf!
Die Allianz Wolf Brandenburg kämpft weiter für den Schutz der Wölfe!
Liebe Freunde, liebe Spender,
ACHTUNG
Für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters im Fall des getöteten Wolfes bei Treuenbrietzen, stehen aktuell 12.000 EUR als Belohnung bereit
AKTUELLER SPENDENSTAND: 8.000 EUR von lieben Spendern + 3.000 EUR von Wolfsschutz Deutschland + 1.000 von PETA
September 2024
Wolf bei Treuenbrietzen brutal getötet
Am Vormittag des 19. September 2024 wurde ein offensichtlich schwerverletzter Wolf im Schlamm am Rande der Nieplitz zwischen Treuenbrietzen und Niebelhorst gefunden. Verletzungen und Laufspuren des Wolfes deuteten auf eine Schussverletzung hin. Der Wolf lebte zu diesem Zeitpunkt noch. Das leidende Tier versuchte auf der Seite liegend und unter erkennbaren Schmerzen aus der Nieplitz zu trinken. Die Finder verließen den Ort des Geschehens, um Hilfe zu organisieren. Ein Wolfsbeauftragter des Landes Brandenburg wurde zum Fundort gerufen. Als dieser wenig später eintraf, war der Wolf ver schwunden. Blutspuren und andere eindeutige Hinterlassenschaften am Fundort deuten auf ein brutales Erschlagen und heimliches "Entsorgen" des getöteten Tieres hin. Dies geschah offenbar in der Absicht, den angeschossenen Wolf als Beweismittel der zuvor versuchten Tötung des Tieres zu beseitigen. Täter und genauer Hergang dieser grausamen Untat sind noch ungewiss.
Wölfe sind streng geschützte Tiere. Deren kriminelle Tötung stellt eine schwere Straftat dar. Es wurde unmittelbar Strafanzeige bei der zum Tatort gerufenen Polizei erstattet. Zur Ergreifung des Täters wird um sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung gebeten. Diese können an das Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU) oder an die "Allianz-Wolf-Brandenburg" (AWB) gerichtet werden. Hinweise werden vertraulich behandelt.
Wölfe sind fühlende und hochsoziale Tiere, die bedingungslos loyal und wie wir Menschen in sehr engen Familienverbänden leben. Die Tötung eines Wolfes ist somit immer die Tötung eines Familienmitglieds. Der Rest der Wolfsfamilie trauert nachweislich um einen solchen Verlust. Menschen mit geliebten Hunden in der Familie dürften diese kaltblütige Hinrichtung des verletzten Wolfes als besonders abscheulich empfinden. Diese barbarische Straftat zeugt von einem Grad an Verrohung und Gesetzlosigkeit, die Gesellschaft und Rechtsstaat nicht dulden dürfen. Der Täter gehört unbedingt ermittelt und juristisch streng bestraft.
"Das Herz ist nur eines, und die gleiche Erbärmlichkeit, die dazu führt, ein Tier zu misshandeln, zeigt sich unverzüglich auch in der Beziehung zu anderen Menschen. Jegliche Grausamkeit gegenüber irgendeinem Geschöpf widerspricht der Würde des Menschen." (Papst Franziskus, Enzyklika Laudato SI’, "Über die Sorge für das gemeinsame Haus")
Wir bitten um Hinweise und Mithilfe zur Aufklärung dieser unfassbaren Gewalttat gegen einen Wolf bei Treuenbrietzen. Dabei könnte ein Besuch des Tatorts und umliegenden Gebietes hilfreich sein. Wir sind regelmäßig vor Ort unterwegs. Wer sich uns anschließen möchte, ist herzlich willkommen. Für genauere Informationen wann und wo wir unterwegs sind, gerne an uns wenden. (kontakt@allianz-wolf-brandenburg.de)
!!!ACHTUNG!!!
Auf Grund verschiedener Anfragen zur Unterstützung unserer Arbeit im Zusammenhang mit der Tötung des Wolfes bei Treuenbrietzen, gibt es jetzt die Möglichkeit zur finanziellen Hilfe. Wir planen die Auslobung einer Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters.
Spenden Sie bitte auf das Konto des Initiative für die Natur e.V. bei der VR Bank Fläming e.G., DE32160620084108431400, (oder über PayPal: info@initiative-natur.de) mit dem Verwendungszweck: Wolfsschutz
DANKE!!!
Juni 2024
Wir baten einen befreundeten Musikproduzenten einen Song für den Wolf zu schreiben, denn die Lage spitzt sich durch Hass, Hetze, Verfolgung und illegale Tötung immer mehr zu. Hinzu kommen Verstümmelungen durch Fallen und Auslegen von Giftködern, Köder mit scharfen Gegenständen, die die inneren Organe zerstören...die Perversion kennt offenbar keine Grenzen mehr. Auch die von den Umweltämtern einiger Bundesländer vermehrt angeordneten rechtswidrigen Abschussgenehmigungen heizen die illegalen Tötungen unserer Wölfe nur noch mehr an.
Mike Ulrich widmet diesen wunderschönen und emotionalen Song unseren Wölfen.
09.05.2024
Der Entwurf der Brandenburgischen Wolfsverordnung 2024 – BbgWolfV. ist RECHTSWIDRIG! Hier unsere Stellungnahme.
16.04.2024
Presseinformation: Unbeaufsichtigter Dackel trifft in bekanntem Wolfsgebiet in Potsdam-Mittelmark vermutlich auf Wolf
28.03.2024
SCHREIBEN AN DAS LFU BRANDENBURG
Wir fordern die Außerkraftsetzung der Entnahmegenehmigungen / Wilmersdorf bei Angermünde
25.09.2023
Unser Artikel "Der Wolf in Deutschland" im Vereinsjurnal von "Menschen für Tiere e.V."
20.04.2023
"Ihre MAZ-Pressebeiträge zum Wolf erachten wir für hochgradig unsachlich und sogar gefährlich!"
22.02.2023
Brandenburg: Erneut wurde der Niederländer Jäger B , der im Januar 2019 in Brandenburg während einer Drückjagd einen Wolf geschossen hat im Berufungsverfahren freigesprochen, obwohl der Staatsanwalt auf Vorsatz plädiert und dementsprechend eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen a 200€ und Einzug der Waffe gefordert hat.
Angeblich soll der Jäger aus den Niederlanden nicht gewusst haben, dass es sich um ein Wolfsgebiet gehandelt hat und er soll mit der Situation des angeblichen Kampfes eines 8 Monate alten Welpen, der Jagdhunde angegriffen haben soll, überfordert gewesen sein. Ungereimtheiten zieren den Ablauf der 1. und 2. Instanz, so dass wir hoffen, dass der Staatsanwalt Revision einlegt, die er derzeitig prüft.
Eine Jagd in einem Gebiet, wo streng geschützte Tierarten leben, ist für uns per se inakzeptabel, da diese nach Paragraph 44 BNATSCHG weder verfolgt, getötet oder in ihrer Fortpflanzungszeit erheblich gestört werden dürfen. Bezüglich einer Treibjagd in einem Wolfsgebiet besteht für uns kein Zweifel einer erheblichen Störung.
15.12.2022
Brandenburg: Abschussgenehmigung Wolf-Hund-Hybride GW2722mH samt Nachwuchs
18.11.2022
Brandenburg erlässt Schießbefehl gegen Wölfe. Wir fordern sofortige Rücknahme!
05.05.2022
Stillenden Wolfsmüttern und Welpen droht Hinrichtung von Amtswegen - Praxisleitfaden zum Wolf ist Rückfall in düsterste Barbarei!
09.04.2022 Presseinformation der AWB "Hände weg vom Wolf in Brandenburg - Keine Jagd auf Wölfe in Brandenburg!"
13.10.2021 Wir haben eine WILDEREI-NOTRUFNUMMER: 015678 441547 Die Anzahl verletzter und getöteter Wölfe nimmt dramatisch zu! Die Verletzungen und Fundorte zeigen die deutliche Handschrift von Wilderern. Wir bitten um die Unterstützung aller Naturfreunde im Land Brandenburg. Alle Informationen werden vertraulich behandelt!
14.06.2021 Die Pressestelle der Stadt Ludwigsfelde schreibt: "Wolfsübergriffe auf Schafe in Ortsteilen häufen sich trotz direkter Nähe der Menschen"
04.05.2021 Totschlagfallen sind barbarisch und grausam und gehören aus einer modernen , zivilen Gesellschaft verbannt. Es besteht absolut kein plausibler Grund für deren weiteren Einsatz , weder zum Zwecke der Jagd noch im Namen von Ökologie und Naturschutz!
14.04.2021 Lütte/Potsdam-Mittelmark: "Seit dem vergangenen Wochenende ist für Tierhalter Alfred Schulte und Sohn Nikolai nichts mehr wie es war. Innerhalb kürzester Zeit gab es mehrere Wolfsangriffe auf seine Uckermärker Rasse, die er artgerecht in Freilandhaltung hält. Ein erst sieben Tage altes Kälbchen hatte den Angriff am Wochenende nicht überlebt und wurde fast vollständig vertilgt. Die Fraßspuren, aber auch Losungen, die inzwischen bestätigt wurden, sprechen eindeutig für einen Wolfsangriff. Der Meinung ist auch Jäger Andreas Kallähne, den die Tierhalter zu Hilfe geholt hatten...." (Quelle "Fläming 365")
Wir trafen uns in Lütte, um bei Tierhalter Alfred Schulte und Sohn Nikolai mal über den Zaun zu schauen. Im Beitrag von "Fläming365" fiel uns übrigens gleich auf, dass das gerissene Kalb auf dem Bild außerhalb des Zaunes lag. Wer also nicht darauf achtet, dass seine Kälber innerhalb der Umzäunung bleiben, dem nützt auch der wolfsicherste Zaun nichts. Hier unsere öffentliche Stellungnahme:
23.03.2021 Grauwölfe bevorzugen ausreichend verfügbare Wildtiere gegenüber Nutztieren, selbst wenn letztere reichlich vorhanden sind, so eine Metastudie aus 1877 wissenschaftlichen Quellen.
Vor allem die Sicherung ausreichend großer Bestände an pflanzenfressenden Wildtieren ist demnach sehr wichtig für den Schutz von Wölfen und Nutztieren. Nutztiere werden vor allem dann zur Beute von Grauwölfen, wenn diese unbeaufsichtigt sind. Größere Nutztiere (>200 kg, z.B. Rinder) werden seltener gerissen als kleinere Arten wie Schafe und Ziegen. Größere Nutztiere wurden eher dann gerissen, wenn in kleiner Stückzahl gehalten. Umgekehrt wählten Wölfe kleinere Nutztiere eher dann als Beute, wenn in größeren Herden gehalten. Um Wolfsrisse von Nutztieren zu minimieren, braucht es also erstens ausreichend große Bestände an natürlichen Beutetieren und zweitens passende und ausreichende Schutzmaßnahmen für Weidetiere. Vor allem unbeaufsichtigte Nutztiere provozieren wiederholte Angriffe im gleichen Gebiet, da Wölfe zwecks Weiterfressen zum Riss zurückkehren können und dabei auf neue Beute stoßen. Verschiedene nicht letale Maßnahmen gegenüber Wölfen zum Schutz von Weidetieren kommen weltweit zum Einsatz, darunter Zäune, Einstallung bei Nacht und schlechtem Wetter, Vergrämungsmittel, Entfernung von Kadavern, Vermeidung der Tierhaltung in Gebieten und Zeiten mit hohem Risiko, Austausch anfälliger Bestände, Anpassung von Zeit und Standort der Geburt von Jungtieren, Einsatz von Herdenschutztieren, Anwendung von Schutzhalsbändern und Verzicht auf Enthornung. Während sich vor allem Einzäunung und Herdenschutzhunde unter verschiedenen Szenarien als wirksam erwiesen, waren unbeaufsichtigte Weidetiere signifikant stärker durch Risse gefährdet.
Quelle: Grey wolf (Canis lupus) predation on livestock in relation to prey availability. Andrea Janeiro-Oteroa, Thomas M. Newsome, Lily M. Van Eeden, William J. Ripple, Carsten F. Dormann. Biological Conservation 243 (2020).
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0006320719316003
Ein Fazit: Hände weg vom diesem unseligen Ansatz "Wald vor Wild", denn durch eine geplante noch stärkere Bejagung der Schalenwildbestände könnte das Risiko von Wolfsrissen an Nutztieren steigen.
Dr. Hans-Holger Liste, Sprecher "Allianz Wolf Brandenburg" (AWB), 23.03.2021
25.02.2021 Vater einer Wolfsfamilie bei Spremberg während Paarungszeit durch Kopfschuss hingerichtet
Gerade erreichte uns die traurige Meldung von Radio Lausitz: "Wolf bei Spremberg durch Kopfschuss getötet". "Mit dem Abschuss des Vaterwolfs sollte offenbar neuer Nachwuchs verhindert und das Rudel zerschossen werden, vermuten Wolfsschützer." War das die barbarische Tat eines irren Wolfshassers oder steckt mehr dahinter? Gezielt den Vater eines Rudels und dann auch noch durch einen präzisen Kopfschuss hinzurichten, deutet zumindest auf sehr genaue Kenntnis von Ort und ansässiger Wolfsfamilie sowie auf exzellente Schusstechnik hin. Waren hier Profis am Werk? Laut Informationen einer sehr engagierten und ortskundigen Tierschützerin soll in genau dem Gebiet, wo der unschuldige Vater des Wolfsrudels getötet wurde, ein Windpark entstehen. Die Flächen dort sind ein Paradies für Tierwelt und damit auch für die ortsansässigen Wölfe. "Dieses Windpark-Projekt würde das Aus der Tierwelt dort bedeuten." Umgekehrt könnte allerdings der unter strengem Schutz stehende Wolf auch das Aus für das im Wolfsrevier geplante Windparkprojekt bedeuten. Illegale Tötungen, so von geschützten Raubvögeln in Gebieten geplanter Windparkprojekte, sind leider keine Seltenheit. "Ein Schelm wer Böses dabei denkt", so die Tierschützerin, die anonym bleiben möchte.
22.02.2021 Brief ans BMU zur Wolfsfeindlichen Entwicklung in Niedersachsen
WILDEREI-NOTRUFNUMMER: 015678 441547